Wie halten Sie es mit Missständen?

Einsturz Getreidesilo

Unternehmensinterne Missstände sind keine gute Außenwerbung und werden daher häufig unter den Teppich gekehrt. Mitarbeiter, die auf Missstände hinweisen, sind oft nicht gerne gesehen und trauen sich, aus Angst vor Repressalien seitens des Arbeitgebers, nicht auf diese hinzuweisen.

Das muss nicht sein, finden wir bei METZEN. Jeder gemeldete Missstand ist für uns eine Chance, noch besser zu werden und diesen aktiv anzugehen und zu beheben. Aus diesem Grund begrüßen wir das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli. Was schon seit Jahren in unserem Unternehmenskodex fest verankert ist, gilt nun bundesweit für alle Firmen über 50 Mitarbeitern.

Arbeitnehmer haben nun die Möglichkeit unternehmensinterne Missstände bei internen oder externen Meldestellen zu melden und werden gleichzeitig vor Repressalien geschützt. Die Liste der Verstöße, die ein Mitarbeiter melden kann, sind vielfältig.

Neben Verstößen gegen den Umweltschutz, die Produktsicherheit, den Verbraucherschutz und Geldwäsche zählen dazu auch bußgeldbewehrten Vorschriften, wenn sie dem Schutz der Gesundheit oder der Rechte von Beschäftigten dienen. Mitarbeiter können beispielsweise Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzregelungen, gegen das Betriebsverfassungsgesetz oder gegen das Mindestlohngesetz melden, wenn diese Verstöße auch bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten sind.

Die Einführung des Gesetzes ist zwar kurzfristig, jedoch halten wir es für längst hinfällig. Unser Ethos ist, dass wir nur in einer Kultur, in der Offenheit gelebt wird, unser Bestes für unsere Kunden geben können.

Wir halten für unsere Mitarbeiter die Barrieren, um Probleme aufzuzeigen, bewusst niedrig. Nur so können wir eine Abgrenzung zum Denunziantentum schaffen und uns als Gemeinschaft verbessern. Wir sehen das Optimierungspotenzial. Missstände sind für uns nur problematisch, wenn sie bleiben.

METZEN, wenn’s drauf ankommt.

 

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